Grevenbroich – Während des Radwegebaus auf der K 10 kann der Verkehr über zwei verengte Fahrspuren mit maximal 50 km/h fließen.
Nach Beobachtungen der städtischen Verkehrslenkung führt diese Regelung zu keinen negativen Erscheinungen in Form von Staus oder ähnlichen Verkehrsbehinderungen. Im Zuge der Arbeiten muss die Einmündung zum Tribünenweg gesperrt und damit die Verbindung zur K 10 vorübergehend unterbrochen werden. Während dieses Zeitraums werden Umleitungen ausgeschildert.
Das mit den Kanalbauarbeiten in Kapellen beauftragte Unternehmen befindet sich bis Ende August in Betriebsferien. Solange die Arbeiten ruhen, wird die Einbahnstraßenregelung auf der Talstraße aufgehoben. Mit der erneuten Aufnahme der Kanalbauarbeiten, Anfang September, wird die Einbahnstraßenregelung wieder eingerichtet.