Rommerskirchen – Allgemein wird in letzter Zeit beklagt, dass die Rücksichtslosigkeit mancher Autofahrer Gefahrensituationen insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer heraufbeschwört.
So wurde jüngst beobachtet, dass ein ohnehin schon schmaler Gehweg mit Fahrzeugen zugeparkt wurde. Schüler im Grundschulalter oder Eltern mit Kinderwagen sind dann gezwungen, den für sie sicheren Bürgersteig zu verlassen und die Fahrbahn zu nutzen.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Rommerskirchen weist daher darauf hin, dass Bürgersteige grundsätzlich nicht zum Parken freigegeben sind. Wer hier parkt, riskiert eine gebührenpflichtige Verwarnung und bei einer gefährlichen Parksituation außerdem eine teure Abschleppaktion.
Im Vorfeld dieser Aktion weist das Ordnungsamt durch „gelbe Karten” den Falschparker auf die Konsequenzen hin. Wer allerdings diesen höflichen Hinweise ignoriert, der erhält im Wiederholungsfall eine gebührenpflichtige Verwarnung.
Weiterhin sollte bedacht werden, dass durch falsch parkende Fahrzeuge auch Rettungsdienst- und Feuerwehrfahrzeuge blockiert werden. Richtiges Parken kann daher auch Leben retten
Durch den bundeseinheitlichen Verwarnungsgeldkatalog werden die nachstehend aufgeführten „Parkplätze” für den Halter sehr teuer:
- Parken im Halteverbot 15 €, Parken im Halteverbot mit Behinderung 25 €, Parken im eingeschränkten Haltverbot 15 €
- Parken auf dem Gehweg 15 €, Parken auf einen Sonderparkplatz für Schwerbehinderte 35 €.
Mit ein wenig gegenseitiger Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit ist in den meisten Fällen unnötiger Ärger zu vermeiden.