Meerbusch – Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden in Meerbusch, deren Häuser durch das Pfingstunwetter beschädigt worden sind, können sich bei der städtischen Denkmalpflegerin Stephanie Roters, beraten lassen, wie sie bei der Schadensbehebung ordnungsgemäß vorgehen.
„Auch wer an seinem Gebäude Notsicherungsmaßnahmen vornehmen lässt, muss das mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege abstimmen”, gibt Roters zu bedenken. Dies gelte auch für Gartendenkmäler.
Die Denkmalpflegerin ist im Technischen Dezernat montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Durchwahl 02150 /916–102 oder mobil unter der Nummer 0178 /90 92 102 zu erreichen.