Kaarst-Büttgen – In der vergangenen Woche ist es verstärkt zu Vandalismusschäden an Grabstätten auf dem Friedhof Büttgen gekommen.
Dies fügt den Hinterbliebenen nicht nur Leid zu, sondern ist zudem auch mit einem finanziellen Schaden verbunden.
Da es sich bei den errichteten Grabanlagen um Privateigentum handelt, sollte jeder Nutzer im eigenen Interesse Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Friedhofsverwaltung kann hier leider nicht stellvertretend eine solche Anzeige erstatten. Eine Beschließung des Friedhofs nach Arbeitsende der Bediensteten ist nicht durchführbar, da der Weg durch den Friedhof Büttgen auch als
Verbindungsweg – von der Scharnhorststraße zur Driescher Straße – genutzt wird.
Die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung halten ihre Augen und Ohren offen, können jedoch nicht überall sein. Zudem ist anzunehmen, dass die Übergriffe in den Abend- bzw. Nachtstunden erfolgen.