Dormagen – Am Sonntag, 25. Mai, startet neben der Europawahl und den Kommunalwahlen auch die Integrationsratswahl.
Rund 10 000 Mitbürger mit Migrationshintergrund sind dann aufgerufen, ihr Wahlrecht auszuüben. „Während Wahlberechtigte mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit in den letzten Tagen automatisch ihre Wahlbenachrichtigung erhielten, werden Eingebürgerte erst auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die Frist dazu läuft am 13. Mai ab”, erläutert Ralf Ooster vom städtischen Integrationsbüro. Als Wahlbeauftragter wirbt er dafür, das Wahlrecht wahrzunehmen.
Der Antrag auf Eintrag ins Wählerverzeichnis kann im Bürgeramt im Neuen Rathaus unkompliziert unter Vorlage des Personalausweises und der Einbürgerungsurkunde gestellt werden. Die Öffnungszeiten des Bürgeramtes sind Montag und Dienstag von 8 bis 17 Uhr, Mittwoch von 8 bis 13.30 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 13.30 Uhr und Samstag von 10 bis 12 Uhr.