Rhein-Kreis Neuss – (vz-nrw.de) Ein Buchstabe gibt künftig den energetischen Zustand jedes Wohngebäudes an, das gebaut, verkauft oder neu vermietet wird.
Ab Mai gelten für Häuser Effizienzklassen, wie Verbraucher sie von vielen Haushaltsgeräten kennen: Von A+ bis H. Miet- und Kaufinteressenten finden sie in allen ab 1. Mai ausgestellten Energieausweisen und den zugehörigen Immobilienanzeigen. Auf die Klasse A+ sollten sich jetzt allerdings nicht alle Wohnungssuchenden festlegen.
Denn was bei Kühlschränken der Mindeststandard für Neugeräte ist, beschreibt bei Gebäuden wirklich das sparsamste Modell: Passivhäuser, die kaum Energie benötigen. Worauf Verbraucherinnen und Verbraucher beim neuen Energieausweis achten sollten, erklärt die Verbraucherzentrale NRW:
- Effizienzklassen: Die Klassen A+ bis H erlauben eine erste Einschätzung und den Vergleich mehrerer Gebäude. Gebildet werden sie anhand des Endenergiebedarfs oder ‑verbrauchs, der auch in älteren Energieausweisen der zentrale Kennwert ist. Je höher dieser Wert ist, desto schlechter ist der energetische Zustand des Gebäudes, und desto weiter hinten im Alphabet liegt die Effizienzklasse. Ein Beispiel: Ein Altbau ohne Wärmedämmung und mit alter Heiztechnik hat den Kennwert 220 und rangiert damit weit hinten, in Klasse G. Durch eine umfassende Sanierung des Gebäudes kann sein Kennwert auf 70 gesenkt werden, und es bekommt ein B. Bei den Heizkosten eines Einfamilienhauses mit 125 Quadratmetern Wohnfläche kann das eine Ersparnis von rund 1.500 Euro pro Jahr ausmachen.
- Informationspflicht: Bei jeder Wohnungs- und Hausbesichtigung ab 1. Mai müssen Verkäufer und Vermieter den Energieausweis unaufgefordert vorlegen. Außerdem ist der Wert für Endenergiebedarf oder ‑verbrauch in allen Immobilienanzeigen anzugeben. Liegt ein neuer Ausweis mit Effizienzklasse vor, muss auch diese genannt werden. Verbraucher können sich den Vergleich von Anzeigen mit und ohne Klassenangabe erleichtern, indem sie sich eine Liste der Grenzwerte bereitlegen. Zu finden ist sie unter www.vz-nrw.de/energieausweis. Mieter in einem laufenden Mietverhältnis haben keinen Anspruch auf Vorlage des Energieausweises.
- Vergleichbarkeit: Jeder Energieausweis hat eine grün-gelb-rote Farbskala. Auf dieser wird der Kennwert des Gebäudes verortet. Diese Skala wurde überarbeitet und reicht nicht mehr wie bisher bis 400, sondern nur noch bis 250. Damit rückt der unsanierte Altbau vom gelben, annehmbaren Mittelfeld in den eindeutig roten Bereich. Das ist realistischer, erschwert aber den Vergleich mit älteren Ausweisen. Am sichersten ist die Orientierung an den genauen Werten.
- Aussagekraft: Der Energieausweis ersetzt nicht den kritischen Blick bei der Besichtigung. Direkte Rückschlüsse auf künftige Heizkosten lässt er nicht zu, denn diese hängen vom individuellen Heizverhalten ab. Außerdem gilt der Ausweis immer für ein ganzes Gebäude. Er bildet also Unterschiede zwischen einzelnen Wohnungen, die zum Beispiel aufgrund ihrer Lage im Gebäude entstehen, nicht ab. Beim Vergleich mehrerer Häuser ist zudem zu beachten, dass es zwei Arten gibt, den Kennwert zu bestimmen. Man spricht entsprechend entweder vom Bedarfs- oder vom Verbrauchsausweis. Aussagekräftiger ist der Bedarfsausweis, der nicht auf früheren Heizkostenrechnungen beruht, sondern auf den technischen Gebäudedaten. Diese Berechnung führt jedoch oft zu etwas höheren Kennwerten als ein Verbrauchsausweis.
Ausführliche Informationen zum Energieausweis finden Verbraucher unter www.vz-nrw.de/energieausweis.
Tipps zum Energiesparen und zur energetischen Sanierung geben die Energieberater der Verbraucherzentrale NRW. Informationen und Termine gibt es unter www.vz-nrw.de/energieberatung