Rhein-Kreis Neuss – In seiner Plenarsitzung vom 26. März 2014 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen verschiedene Gesetze verabschiedet. Eines dieser Gesetze regelt die Zulage an Feuerwehrleute:
4. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen
In 2. Lesung einstimmig verabschiedet.
Das Gesetz, vorgelegt von den Fraktionen von SPD und GRÜNEN, soll es den Kommunen ermöglichen, eine Zulage an Feuerwehrleute für den über die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden hinausgehenden freiwillig geleisteten Schichtdienst zu zahlen. Die Höhe der für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in NRW gezahlten Zulage wird damit von bis zu 20 Euro auf bis zu 30 Euro angehoben.
Quelle: Landtag NRW