Kaarst/ Meerbusch – Mit dem weiteren Ausbau das A57 leiden die betroffenen Städte/ Gemeinden unter einem deutlich erhöhten Ausweichverkehrsaufkommen.

Einer dieser kritischen Bereiche ist die Kreuzung der Osterather Straße (L154) und Badendonker Straße (L30) in Kaarst. Bedingt durch die Verkehrsregelung, STOP Regelung für die L30, kommt es regelmäßig zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Dies nahm der Fraktionsvorsitzende der UWG Meerbusch, Christian Staudinger-Napp, zum Anlass, ein Schreiben, Email am 11.02.2014, an Landrat Petrauschke zu richten:
vor einigen Tagen hatte ich mit besorgten Bürgern bei der o.g. Örtlichkeit einen Ortstermin. Aufgrund der Baumaßnahmen der A 57 ist der o.g. Bereich von der Verkehrsdichte enorm belastet.
Das bedeutet, dass die Verkehrsteilnehmer der L 30, Fahrtrichtung Kaarst, am Stoppschild zur Osterather Straße teilweise bis zu 10 Minuten ihren Fahrweg nicht fortsetzen können. Die hier genannten Fahrtrichtungen sind seit Beginn der Baumaßnahme der A 57 im Berufsverkehr sehr stauträchtig.
In dem hier genannten Bereich ist es heute Morgen ebenfalls im Berufsverkehr zu einem schweren Verkehrsunfall mit Personenschaden gekommen.
Als Chef der Kreispolizeibehörde, sowie in Ihrer Funktion als Landrat möchte ich Sie freundlich bitten kurzfristig in Zusammenarbeit mit Straßen NRW zu überprüfen, inwieweit für die Dauer der Baumaßnahme an der A 57, im Bereich L 30 / L154 eine Behelfsampel, bzw. Baustellenampel installiert werden kann.
Der jetzige Zustand ist nicht nur sehr gefährlich, er ist auch in keiner Weise den Verkehrsteilnehmern über einen längeren Zeitraum zuzumuten.
Die Kosten der Ampelanlage sollten Straßen NRW nachdem Verursacherprinzip in Rechnung gestellt werden.
Für eine eventuelle Rückfrage, bzw. für einen Ortstermin stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Staudinger-Napp