Jüchen – Ca. 100 Tage vor der Europa- und Kommunalwahl (Rats- und Kreistagswahl) laufen die Vorbereitungen bei den nordrheinwestfälischen Kommunen auf Hochtouren.
So auch in der Gemeinde Jüchen. Aufgerufen sind je nach Wahlberechtigung bis zu 19.000 Wähler, ihre Stimme in einem der 24 Urnenwahlbezirke abzugeben.
Zur zentralen Auszählung der Stimmen, die per Briefwahl abgegeben werden, hat Bürgermeister Harald Zillikens 4 Briefwahlvorstände gebildet, um am Wahltag eine zügige Ergebnisermittlung gewährleisten zu können. Jeder der insgesamt 28 Wahlvorstände wird mit 8 Mitgliedern besetzt, so dass am Wahltag ca. 224 Wahlhelfer im Einsatz sein werden.
Ein Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher, dem Stellvertreter, einem Schriftführer und den Beisitzern. Der Wahlvorstand ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Wahllokal verantwortlich, er prüft die Wahlberechtigung, händigt die Stimmzettel aus und zählt abends nach Schließung des Wahllokals die abgegebenen Stimmen. Der Wahlhelfer-Einsatz beginnt morgens um 7.30 Uhr und endet nach der Auszählung der Stimmen. In der Regel erfolgt die Besetzung der Wahlvorstände in zwei Schichten. Zur Eröffnung des Wahllokals und bei der Auszählung müssen alle Mitglieder anwesend sein. Geöffnet sind die Wahllokale zwischen 8 und 18 Uhr. Danach stellt er das Wahlergebnis fest.
Zur Besetzung ihrer Wahlvorstände sucht die Gemeinde Jüchen noch Wahlhelfer. Mitglied eines Wahlvorstands können alle Jüchener wahlberechtigten Bürger werden. Besondere Kenntnisse zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes sind nicht erforderlich. Kurz vor dem Wahltag wird den Ehrenamtlern eine Kurzschulung angeboten, deren Teilnahme jedoch nicht verpflichtend ist. Bedingt dadurch, dass es sich um eine kombinierte Wahl handelt, sind die Wahlvoraussetzungen zur Europawahl zu erfüllen. Wahlberechtigt ist, wer:
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (inkl. Beitrittsstaaten) besitzt und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Jedes Mitglied des Wahlvorstandes erhält ein Erfrischungsgeld. Dieses beträgt pauschal 35,– Euro. Interessentinnen und Interessenten werden gebeten, sich unter Angabe ihrer persönlichen Daten beim Wahlamt der Gemeinde Jüchen, Bernhard Maier, Email: Bernhard.Maier@Juechen.de, Zimmer 002, Am Rathaus 5, 41363 Jüchen oder unter der Telefonnummer 02165/915 ‑3209 zu melden.