
Pfändungsschutzkonto (P‑Konto): Existenzminimum bleibt automatisch verfügbar
(vz-nrw.de) Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P‑Konto, geführt wird. Auch ein [weiterlesen ...]