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AGB Werbeschaltungen

Wer­be­an­zeigen auf Klartext-NE.de

All­ge­meine Geschäfts­be­din­gungen für Werbeanzeigen

1. Die AGB betreffen alle Wer­be­for­mate und Anzeigen, die über die dotCOM News & Medien Agentur, nach­fol­gend dotCOM Agentur genannt, gebucht werden, ins­be­son­dere auf Web­seiten, in News­letter und in Mai­lings. Die Wer­be­an­zeigen oder Promotion-Tools werden auf den Web­seiten die die dotCOM Agentur als Web­sei­ten­ver­markter oder Wer­be­ver­mittler ver­tritt, zum Zwecke der Ver­brei­tung im Internet geschaltet. Für die Abwick­lung des Wer­be­auf­trages gelten diese AGB. Diese Geschäfts­be­din­gungen gelten für alle gegen­wär­tigen und zukünf­tigen Geschäfts­be­zie­hungen. Abwei­chende, ent­ge­gen­ste­hende oder ergän­zende AGB werden, selbst bei Kenntnis nicht Ver­trags­be­stand­teil, es sei denn, ihrer Gel­tung wird aus­drück­lich schrift­lich zugestimmt.

2. Eine Anzeige kann ins­be­son­dere bestehen:

* aus einem Bild und/oder Text in HTML oder Flash programmiert.

* aus einer sen­si­tiven Fläche, die beim Ankli­cken die Ver­bin­dung zu wei­teren Daten auf externen Rech­nern her­stellt (AdLink)

* aus einem oder meh­reren der vor­ge­nannten Elemente

3. Der Auf­trag­geber ist ver­ant­wort­lich für Anlie­fe­rung ein­wand­freier, geeig­neter elek­tro­ni­scher Vor­lagen bis spä­tes­tens 3 Tage vor Schal­tungs­be­ginn, bei Flash Wer­be­mittel gelten 5 Tage. Der Auf­trag­geber ver­pflichtet sich, die Wer­be­mittel frei von Viren zu über­geben. Dabei darf die Datei­größe 20 KB nicht über­steigen und muss der fest­ge­legten Banner-/Formatgröße/Programmierart ent­spre­chen. Etwaige Abwei­chungen, ins­be­son­dere hin­sicht­lich des Lie­fer­ter­mins oder der Datei­größe, sind mit dem Auf­trag­nehmer unver­züg­lich schrift­lich abzu­stimmen. Für erkennbar unge­eig­nete oder beschä­digte Vor­lagen for­dert der Auf­trag­nehmer unver­züg­lich Ersatz an. Dies gilt sinn­gemäß auch für die vom Auf­trag­geber genannten Online-Adressen im Rahmen von AdLinks. Die Wah­rung des Ter­mins der ersten Wer­be­ein­blen­dung hängt von der Ein­hal­tung der Abga­be­fristen durch den Auf­trag­geber und der ver­ein­barten Form der über­ge­benen Wer­be­mittel ab. Werden die Lie­fer­zeiten oder die benö­tigten For­mate nicht ein­ge­halten, kann es zu einer Ver­zö­ge­rung hin­sicht­lich des Ter­mins der erst­ma­ligen Wer­be­ein­blen­dung führen. Der Auf­trag­geber erkennt diese Gründe, die eine Ver­zö­ge­rung begründen können, an. Hierauf beru­hende Ansprüche wegen Ver­zö­ge­rung sind aus­ge­schlossen. Konnte das gebuchte Kon­tin­gent dadurch nicht abge­fahren werden, ist der Auf­trag­nehmer, berech­tigt die volle Wer­be­schal­tung abzurechnen.

4. Der Auf­trag­geber über­trägt unent­gelt­lich an den Auf­trag­nehmer die für die Durch­füh­rung dieses Ver­trages erfor­der­li­chen ein­fa­chen Nut­zungs­rechte an den vom Auf­trag­geber zur Ver­fü­gung gestellten Unter­lagen und Dateien. Diese Rechte betreffen ins­be­son­dere das Recht zur Ver­öf­fent­li­chung und Ver­brei­tung als Wer­be­an­zeige im Internet sowie das Recht der Bear­bei­tung der vom Auf­trag­geber über­sandten Unter­lagen und Dateien. Die Über­tra­gung ist zeit­lich auf die Ver­trags­lauf­zeit befristet.

5. Bei ganz oder teil­weise unle­ser­li­cher, unrich­tiger oder bei unvoll­stän­diger Dar­stel­lung der Anzeige gelten die gesetz­li­chen Rege­lungen zum Werk­ver­trags­recht. Bei leicht fahr­läs­sigen Pflicht­ver­let­zungen beschränkt sich unsere Haf­tung auf den nach der Art der Leis­tung vor­her­seh­baren, ver­trags­ty­pi­schen, unmit­tel­baren Durch­schnitts­schaden. Dies gilt auch bei leicht fahr­läs­sigen Pflicht­ver­let­zungen unserer gesetz­li­chen Ver­treter oder Erfüllungsgehilfen.

Gegen­über Unter­neh­mern haften wir bei leicht fahr­läs­sigen Ver­let­zungen unwe­sent­li­cher Ver­trags­pflichten nicht.

Die vor­ste­henden Haf­tungs­be­schrän­kungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Pro­dukt­haf­tung. Weiter gelten die Haf­tungs­be­schrän­kungen nicht bei uns zure­chen­baren Körper– und Gesund­heits­be­schä­di­gungen oder bei Ver­lust des Lebens des Kunden.

Scha­dens­er­satz­an­sprüche des Kunden wegen eines Man­gels ver­jähren nach einem Jahr ab Ablie­fe­rung der Leis­tung. Dies gilt nicht, wenn uns Arg­list vor­werfbar ist. In den übrigen Fällen ist gegen­über Kauf­leuten die Haf­tung für grobe Fahr­läs­sig­keit dem Umfang nach auf den vor­aus­seh­baren Schaden bis zur Höhe des betref­fenden Anzei­gen­ent­gelts beschränkt. Rekla­ma­tionen müssen – außer bei offen­sicht­li­chen Män­geln – inner­halb von 2 Wochen nach Fäl­lig­keit des Anzei­gen­ent­gelts schrift­lich gel­tend gemacht werden.

6. Der Auf­trag­nehmer wird von seinen ver­trag­li­chen Pflichten frei, soweit er an der Erfül­lung gehin­dert wird durch:

* Arbeits­kampf (Streik oder Aussperrung)

* behörd­liche oder gericht­liche Maßnahmen

* oder durch sons­tige Ereig­nisse höherer Gewalt.

Der Auf­trag­nehmer wird in diesen Fällen alles Zumut­bare unter­nehmen, um eine ord­nungs­ge­mäße Ver­trags­er­fül­lung doch noch zu ermög­li­chen. Der Auf­trag­nehmer wird den Auf­trag­geber unver­züg­lich über den Ein­tritt des Leis­tungs­hin­der­nisses infor­mieren. Kann die Anzeige in diesen Fällen ganz oder teil­weise nicht ver­öf­fent­licht werden, so hat der Auf­trag­geber Anspruch auf Erstat­tung eines ent­spre­chenden Anteils der gezahlten Ver­gü­tung. Dar­über hinaus besteht kein Anspruch auf Scha­dens­er­satz. Es gelten die unter Ziffer 5 dar­ge­stellten Bestim­mungen zum Haf­tungs­aus­schluss. Dies gilt nicht für vor­sätz­lich oder grob fahr­lässig her­bei­ge­führte Schäden.

7. Ein Fehler bei der Anzei­gen­dar­stel­lung i.S.d. Ziff. 6 liegt nicht vor, wenn die bean­stan­dete Darstellung

* durch die Ver­wen­dung einer nicht geeig­neten Dar­stel­lungs­soft- und/oder Hard­ware (z.B. Browser)

* durch Stö­rungen der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­netze anderer Betreiber

* durch Rech­ner­aus­fall bei Internet-Providern oder Online-Diensten

* durch unvoll­stän­dige und/oder nicht aktua­li­sierte Ange­bote auf sog. Proxy-Servern (Zwi­schen­spei­cher) kom­mer­zi­eller oder nicht-kommerzieller Pro­vider und Online-Dienste her­vor­ge­rufen werden.

8. Der Auf­trag­nehmer haftet für die Anzeige im Außen­ver­hältnis nach den all­ge­meinen gesetz­li­chen Bestim­mungen. Im Innen­ver­hältnis ist der Auf­trag­geber allein dafür ver­ant­wort­lich, dass der Inhalt der Anzeige und aus dem Angebot ver­zwei­gende Links den all­ge­meinen gesetz­li­chen Bestim­mungen genügen und dem Stand der Technik ent­spre­chen (kor­rekte Imple­men­tie­rung der jewei­ligen tech­ni­schen Vor­gaben, ins­be­son­dere Über­prü­fung auf Viren­frei­heit bei Soft­ware). Dies gilt ins­be­son­dere auch für Inhalt und tech­ni­schen Stan­dard der von ihm benannten Online-Adressen im Rahmen von AdLinks.

Bei soge­nannten Redi­rects wird die Haf­tung auf den Auf­trag­geber über­tragen, da der Auf­trag­nehmer keine Prü­fung vor­nehmen kann und der Auf­trag­geber das Wer­be­mittel wie die Ver­lin­kung jeder­zeit aus­tau­schen kann und somit keine Über­prü­fungs­mög­lich­keit für den Auf­trag­nehmer mög­lich ist.

Der Auf­trag­geber stellt den Auf­trag­nehmer von allen Kosten und sons­tigen Ansprü­chen, die bei ihm wegen der Ver­let­zung wett­be­werbs­recht­li­cher, straf­recht­li­cher, urhe­ber­recht­li­cher, marken– und kenn­zei­chen­recht­li­cher und sons­tiger gesetz­li­cher Bestim­mungen im Außen­ver­hältnis, ins­be­son­dere die auf­grund des Inhalts der Anzeige, dem Angebot und Inhalt von ver­linkten Seiten gel­tend gemacht werden, frei. Die Kosten einer erfor­der­li­chen Rechts­be­ra­tung und –Ver­tre­tung, auch vor Gericht, trägt der Auftraggeber.

Scha­dens­er­satz­an­sprüche des Auf­trag­ge­bers (im Innen­ver­hältnis) gegen den Auf­trag­nehmer – ins­be­son­dere für Fol­ge­schäden – sind aus­ge­schlossen. Dies gilt nicht für vor­sätz­lich oder grob fahr­lässig her­bei­ge­führte Schäden. Es gelten die unter Ziffer 5 dar­ge­stellten Bestim­mungen zum Haftungsausschluss.

9. Der Auf­trag­nehmer ist berech­tigt, die Anzeigen beson­ders kennt­lich zu machen (z. B. mit dem Wort „Anzeige“).

10. Der Auf­trag­nehmer behält sich vor, Anzei­gen­auf­träge wegen des Inhalts, der Her­kunft oder der tech­ni­schen Form nach ein­heit­li­chen, sach­lich gerecht­fer­tigten Grund­sätzen abzu­lehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behörd­liche Bestim­mungen ver­stößt und deren Ver­öf­fent­li­chung für den Auf­trag­nehmer unzu­mutbar ist. Die Ableh­nung eines Auf­trags wird dem Auf­trag­geber unver­züg­lich angezeigt.

11. Der Auf­trag­geber erhält auf Wunsch nach Ablauf des Inser­ti­ons­zeit­raumes die Anzahl der Zugriffe auf die Anzeige (AdClicks und/oder Page­Views) inner­halb von 14 Tagen nach Schal­tungs­ende als Leis­tungs­nach­weis, bei län­gerer Inser­tion bis spä­tes­tens 10 Tage nach Monats­ende. Die von der uns erstellten Kam­pa­gnen­re­ports sind, sofern nicht schrift­lich anders ver­ein­bart, Abrechnungsgrundlage.

12. Die Ver­gü­tung ist jeweils monat­lich im Voraus fällig, bis spä­tes­tens zum dritten Werktag eines Monats nach Rech­nungs­stel­lung durch den Auftragnehmer.

13. Der Auf­trag­geber erklärt sich damit ein­ver­standen, dass die dem Auf­trag­nehmer mit der Auf­trags­er­tei­lung sowie der Durch­füh­rung des Ver­trages bekannt gewor­denen Daten des Auf­trag­ge­bers zu den ver­trag­lich ver­ein­barten Wer­be­zwe­cken ver­wendet werden dürfen. Inso­weit erteilt der Auf­trag­geber sein Ein­ver­ständnis zur Ver­wer­tung der Daten nach den ein­schlä­gigen Vor­schriften, ins­be­son­dere dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz. Soweit die Daten durch den Auf­trag­geber von Dritten erhoben und zur Ver­wen­dung durch den Auf­trag­nehmer über­mit­telt wurden, ver­si­chert der Auf­trag­geber, dass dies mit der Ein­wil­li­gung des berech­tigten Dritten auch zu dem zwi­schen dem Auf­trag­geber und Auf­trag­nehmer ver­ein­barten Zwe­cken geschehen ist.

14. Deut­sches Recht findet Anwen­dung. Ist der Auf­trag­nehmer Kauf­mann, juris­ti­sche Person des öffent­li­chen Rechts oder öffentlich-rechtliches Son­der­ver­mögen, ist aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle Strei­tig­keiten aus diesem Ver­trag Neuss. Das­selbe gilt, wenn der Auf­trag­nehmer keinen all­ge­meinen Gerichts­stand in Deutsch­land hat oder Wohn­sitz und gewöhn­li­cher Auf­ent­halt im Zeit­punkt der Kla­ge­er­he­bung nicht bekannt sind. Sollten ein­zelne Bestim­mungen des Ver­trages ein­schließ­lich dieser AGB ganz oder teil­weise unwirksam sein oder werden so wird die Gül­tig­keit der übrigen Bestim­mungen nicht berührt die Par­teien werden in diesem Fall die ungül­tige Bestim­mung durch eine wirk­same Bestim­mung ersetzen, welche dem wirt­schaft­li­chen Zweck der ungül­tigen Bestim­mung mög­lichst nahe kommt. Ände­rungen oder Ergän­zungen dieses Ver­trages bedürfen der Schrift­form. Auch ein Ver­zicht der Par­teien auf die Schrift­form ist formbedürftig.

15. Stor­nie­rung von Wer­be­auf­trägen durch Kunden oder Agenturen:

* Buchungen mit 2 Wochen Vorlauf.

* Wird diese Frist nicht ein­ge­halten, können 30% Stor­no­kosten erhoben werden.

* Buchungen, die bereits ange­laufen sind, können nicht stor­niert werden.

16. Daten­schutz / Cookies

* Sollte der Auf­trag­geber durch Ver­wen­dung spe­zi­eller Tech­niken, wie z. B. dem Ein­satz von Coo­kies oder Zähl­pi­xeln, Daten aus der Schal­tung von Wer­be­mit­teln auf den von der dotCOM Agentur ver­mark­teten Online­an­ge­boten gewinnen oder sam­meln, sichert der Auf­trag­geber zu, dass er bei Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung und Nut­zung von per­so­nen­be­zo­genen Daten die Vor­gaben des Teledienste-Datenschutzgesetzes (TDDSG) bzw. des Mediendienste-Staatsvertrages (MDStV) sowie des Bun­des­da­ten­schutz­ge­setzes (BDSG) ein­halten wird.

* Sofern beim Auf­trag­geber anonyme oder pseud­onyme (und somit auch per­so­nen­be­zieh­bare) Daten aus dem Zugriff auf die von ihm für Online­an­ge­bote von der dotCOM Agentur aus­ge­lie­ferten Wer­be­mittel anfallen, darf der Auf­trag­geber diese Daten im Rahmen der jewei­ligen Kam­pagne für den kon­kreten Wer­be­trei­benden, der den Auf­trag­geber mit der Schal­tung der jewei­ligen Kam­pagne beauf­tragt hat, aus­werten. Diese Aus­wer­tung darf nur die anonymen und pseud­onymen Daten umfassen, die durch Wer­be­schal­tungen auf den von der dotCOM Agentur ver­mark­teten Online­an­ge­boten gene­riert worden sind.

* Dar­über hinaus ist dem Auf­trag­geber eine wei­tere Ver­ar­bei­tung, Nut­zung und Wei­ter­gabe sämt­li­cher Daten (anonym oder per­so­nen­be­ziehbar) aus dem Zugriff auf die von ihm für von der dotCOM Agentur ver­mark­teten Online­an­ge­boten aus­ge­lie­ferten Wer­be­mittel unter­sagt. Ins­be­son­dere darf der Auf­trag­geber die Daten aus Wer­be­schal­tungen auf von der dotCOM Agentur ver­mark­teten Online­an­ge­boten nicht für eigene Zwecke spei­chern, aus­werten, ander­weitig nutzen und/oder an Dritte wei­ter­geben. Dieses Verbot erfasst auch die Erstel­lung von Pro­filen aus dem Nut­zungs­ver­halten der User auf von der dotCOM Agentur ver­mark­teten Online­an­ge­boten und deren wei­tere Nutzung.

* Setzt der Auf­trag­geber für die Schal­tung von Wer­be­mit­teln auf von der dotCOM Agentur ver­mark­teten Online­an­ge­boten Sys­teme eines Dritten ein, wird er sicher­stellen, dass auch der Sys­tem­be­treiber diese Ver­ein­ba­rung einhält.

* Für jeden Ver­stoß gegen die Ver­pflich­tung aus Ziffer 2 bis Ziffer 4 zahlt der Auf­trag­geber an die dotCOM Agentur eine Ver­trags­strafe in Höhe des 15-fachen Preises des Auf­trags, aus dem die unzu­läs­sige Daten­nut­zung stammt. Etwaige wei­ter­ge­hende Scha­dens­er­satz­an­sprüche bleiben unberührt.

Ger­many, Juli 2009

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Vorhersage 31. Juli 2010
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