Frankreich – (ADAC) Ab 1. Juli 2012 wird in Frankreich die Mitnahme eines Alkoholtests in Pkw Pflicht. Diese neue Regelung zum “alcootest obligatoire” soll vor allem der Prävention dienen: Autofahrer sollen dazu gebracht werden, sich nach einem Alkoholgenuss selbst zu testen, bevor sie sich ans Steuer setzen. Die wichtigsten Details:
Was beinhaltet die Neuregelung?
Jeder Fahrer eines Kraftfahrzeugs muss in Frankreich ein unbenutztes Alkoholtestset (alcootest/ethylotest) im Fahrzeug mitführen und gegebenenfalls bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei vorweisen.
Für welche Fahrzeuge gilt die Mitführpflicht?
Die Mitführpflicht gilt für sämtliche Kraftfahrzeuge (also auch Motorräder) mit der Ausnahme von Kleinkrafträdern (cyclomoteurs / zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h). Fahrer von Fahrzeugen, die mit einem Alcolock-System (= Wegfahrsperre in Verbindung mit einem Gerät zur Atemalkoholbestimmung) ausgerüstet sind, müssen ebenfalls kein zusätzliches Alkoholtestset mitführen.



