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27 Jan 2012
Neuss – Auslegung der Planunterlagen bei der Stadt Neuss im Februar 2012 — Die Bezirksregierung Düsseldorf führt auf Veranlassung des Landesbetriebs Straßenbau NRW für den Ausbau der L 142 ein Planfeststellungsverfahren nach dem Straßen– und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) durch.
Im Rahmen dieses Verfahrens für den Ausbau der L 142 im Süden von Neuss-Hoisten werden die Planunterlagen vom 30.01.2012 bis zum 29.02.2012 in der Stadt Neuss zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. In diesem Zeitraum können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung der Landesstrasse informieren und bis zum 15.03.2012 (einschließlich) Einwendungen gegen den Plan bei der Stadt Neuss oder bei der Bezirksregierung Düsseldorf als Planfeststellungsbehörde erheben.
Die Planung umfasst insbesondere den Anbau eines Geh– und Radweges an der Landesstraße L 142 und den Anbau eines Radweges an der Ostseite der K 7 sowie den Ausbau des Verkehrsknotens L 142/ K 7 zu einem Kreisverkehrsplatz.
Weitere Informationen folgen ggf.
Bezirksregierung Düsseldorf
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