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7 Sep 2010
Dormagen — Rheinfeld. Beim Ordnungsamt meldete sich am gestrigen Montag eine Bürgerin aus Rheinfeld, deren Hund Vergiftungserscheinungen zeigte. Die Bürgerin war mit ihrem Tier am 4. September über einen Weg entlang der Gehölze spaziert, die im März mit giftigem Rizinusschrot gedüngt worden waren.
Unbekannte haben dort am Wegesrand inzwischen ohne städtischen Auftrag Mäharbeiten vorgenommen. Dabei wurden einige der abgemulchten Baumscheiben zum Teil aufgerissen. „Um jegliche Gefahr für Mensch und Tier auszuschließen, haben wir uns entschlossen, die betroffenen Flächen vorsorglich zu sperren“, teilt der Erste Beigeordnete der Stadt Dormagen, Ulrich Cyprian, mit. Auf einer Länge von 30 Metern wurde der Rand des Wirtschaftsweges in Verlängerung der Andreasstraße gestern Abend von Mitarbeitern der Technischen Betriebe Dormagen abgeflattert.
Bodenanalysen hatten im Mai keine gesundheitsgefährdende Belastung der Flächen mit Rizin mehr ergeben. In Abstimmung mit den zuständigen Umweltbehörden hatte die Stadt daraufhin die gedüngten Bereiche wieder freigegeben. Der in den Bodenproben gemessene Rizin-Wert lag unter 10 Mikrogramm pro Gramm. Nach der Düngemittelverordnung ist ein Grenzwert von 50 Mikrogramm zulässig. Rizin ist biologisch im Boden abbaubar. „Vor der Freigabe der Flächen haben wir zudem größere Mengen von Rizinusschrot, die an den Bäumen eingebracht worden waren, sorgsam wieder entfernen lassen. Der gesamte Bereich wurde mehrfach kontrolliert und zusätzlich mit Mulch abgedeckt“, so Cyprian.
Auch gestern konnten Mitarbeiter der Technischen Betriebe an dem gemähten Wegesrand kein Rizinusschrot mehr finden. Nach Rücksprache mit dem Kreisveterinäramt und der Tierklinik, die den Hund der Rheinfelder Bürgerin behandelte, können die aktuellen Vergiftungserscheinungen vielerlei Ursachen haben. „Dennoch lassen wir jetzt vorsorglich noch einmal Bodenproben in dem gesamten Bereich entnehmen und sie auf Rizin untersuchen“, kündigt Cyprian an. Bis die Ergebnisse vorliegen, bleiben die betroffenen Flächen gesperrt. Das Betreten ist für Menschen und Tiere verboten.
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