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Mün­chen (dts) — Das teilte das Land­ge­richt Mün­chen I am Montag mit. Sein Kom­plize Sebas­tian L. wurde zu sieben Jahren Jugend­haft ver­ur­teilt. Die Staats­an­walt­schaft hatte dem Haupt­an­ge­klagten Mord aus nie­deren Beweg­gründen vor­ge­worfen und zehn Jahre Haft gefordert.

Dem Kom­plizen L. wurde schwere Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge zur Last gelegt und acht Jahre Haft gefor­dert. Brunner war im ver­gan­genen Sep­tember am Mün­chener S-Bahnhof Solln von den Ange­klagten nie­der­ge­schlagen und getreten worden. Der Geschäfts­mann hatte zuvor eine Gruppe jün­gerer Schüler vor den Jugend­li­chen geschützt.

Brunner war später posthum mit dem Bun­des­ver­dienst­kreuz geehrt worden. Im Laufe des Pro­zesses kam heraus, dass Brunner nicht an den Schlägen, son­dern an den Folgen eines Herz­an­falls starb. Zudem soll Brunner am S-Bahnhof zuerst zuge­schlagen haben.

Die Ver­tei­di­gung hatte daher nied­ri­gere Haft­strafen für die Ange­klagten von drei bis sieben Jahren gefordert.

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