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Berlin (dts) — Laut “Saar­brü­cker Zei­tung” (Don­nerstag) soll die Fahr­er­laubnis ab 2013 nur noch 15 Jahre gültig sein. Ent­spre­chende Geset­zes­än­de­rungen wurden von der Bun­des­re­gie­rung jetzt auf den Weg gebracht, berichtet die Zei­tung weiter. Dem­nach wird ab Januar 2013 jede neue Fahr­er­laubnis nur noch 15 Jahre anerkannt.

Danach müssen die Ver­kehrs­teil­nehmer einen neuen Füh­rer­schein bean­tragen, aber keine neue Fahr­prü­fung absol­vieren. Für alle bis 2013 aus­ge­stellten, unbe­fris­teten Füh­rer­scheine gilt indes: Sie müssen spä­tes­tens bis 2033 umge­tauscht werden. Ein Spre­cher des Ver­kehrs­mi­nis­te­riums bestä­tigte dies der Zeitung.

Grund für die Befris­tung der Fahr­li­zenzen ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006, die die Bun­des­re­gie­rung bis nächstes Jahr umge­setzt haben muss. Nach Angaben des Minis­te­riums wird es dann inner­halb der EU nur noch ein Füh­rer­schein­do­ku­ment geben. Mit dem regel­mä­ßigen Aus­tausch seien die Doku­mente zudem stets auf dem neu­esten Stand der Sicher­heits­technik, zusätz­lich werde “ein immer relativ aktu­elles Pass­bild dafür sorgen, dass die Erkenn­bar­keit des Inha­bers des Füh­rer­scheins ver­bes­sert wird”, so ein Sprecher.

Gesund­heits­checks alle 15 Jahre im Zuge des Aus­tau­sches, wie die EU zusätz­lich ange­regt hatte, soll es aller­dings in Deutsch­land nicht geben. “Der Umtausch wird mit keiner ärzt­li­chen oder sons­tigen Unter­su­chung ver­bunden”, so das Minis­te­rium. Der Bun­desrat muss den Plänen noch zustimmen.

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