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Rom­mers­kir­chen — Die warme Som­mer­zeit, ins­be­son­dere die Feri­en­zeit, ist Erho­lungs­zeit. Manch einer ver­bringt den Urlaub auf ‘Bal­ko­nien’. Wenn man dann Siesta hält, wird es — ver­ständ­li­cher­weise – sehr schnell als stö­rend emp­funden, wenn ein Nachbar in der Mit­tags­zeit z.B. den Rasen­mäher anwirft.

Um mög­li­chen Kon­flikten aus dem Weg zu gehen, weist die Gemeinde Rom­mers­kir­chen noch einmal auf die dies­be­züg­li­chen Rege­lungen in der “Ord­nungs­be­hörd­li­chen Ver­ord­nung der Gemeinde Rom­mers­kir­chen” hin.

Dem­nach dürfen Tätig­keiten, die mit beson­derer Lärm­ent­wick­lung ver­bunden sind und die die all­ge­meine Ruhe stören können, nur an Werk­tagen, mon­tags bis frei­tags in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 — 20.00 Uhr und sams­tags in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr ver­richtet werden.

Als solche Tätig­keiten gelten ins­be­son­dere der Gebrauch von Rasen­mä­hern, das Aus­klopfen von Tep­pi­chen, Matratzen, Läu­fern u.ä. Gegen­ständen, das Holz­ha­cken, Häm­mern, Sägen, Bohren, Schleifen, Fräsen, Schreddern.

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