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Neuss-Weckhoven/Düsseldorf — Am späten Sonntag Abend (26.07.10), gegen 23.00 Uhr, wurde durch den Piloten eines im Lan­de­an­flug auf den Düs­sel­dorfer Flug­hafen befind­li­chen Airbus A 330 – 220 Ein­wir­kungen durch einen grünen Laser­strahl auf das Flug­zeug gemeldet. Der Pilot wurde nicht geblendet oder ver­letzt und konnte den Lan­de­an­flug sicher und ohne wei­tere Beein­träch­ti­gungen fortsetzen.

Die Örtlich­keit, von der die Laser­strahlen aus­gingen, konnte auf den Bereich Neuss-Weckhoven ein­ge­grenzt werden. Bei der Fahn­dung nach den Tätern erhielt die Neusser Polizei auch Unter­stüt­zung von ihren Kol­legen der Poli­zei­hub­schrau­ber­staffel. Auch die Besat­zung des anflie­genden Poli­zei­hub­schrau­bers wurde von den Tätern mit dem Laser angepeilt.

Der Standort der Täter konnte zunächst ein­ge­grenzt werden. Beamten der Poli­zei­wache Neuss gelang es anschlie­ßend die Tat­ver­däch­tigen, die sich zwi­schen­zeit­lich von einem Feldweg ent­fernt hatten, an ihrer Wohn­an­schrift zu ermit­teln und fest­zu­nehmen. Die Männer, im Alter von 20 bis 31 Jahren, sind geständig und hän­digten den Beamten den benutzten Laser­pointer aus. Er wurde sichergestellt.

Gegen die Männer aus Weck­hoven wird nun von der Neusser Kripo wegen eines gefähr­li­chen Ein­griffs in den Luft­ver­kehr ermittelt.

Die Polizei weist in diesem Zusam­men­hang darauf hin, dass das Anstrahlen eines Luft­fahr­zeuges mit einem Laser-Pointer zu Ver­let­zungen bei den Piloten und den wei­teren Insassen führen kann und die Sicher­heit des Fluges gefährdet.

Gefähr­dungen des Luft­ver­kehrs, wie auch in diesem Fall, sind Straf­taten und sehen hohe Straf­an­dro­hungen vor. Der­ar­tige Ein­griffe in die Flug­si­cher­heit sind keine “Dummen-Jungen-Streiche”. Der § 315 StGB sieht für diese Taten eine Min­dest­frei­heits­strafe von sechs Monaten bis maximal 10 Jahre Haft vor.

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