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27 Jul 2010
Neuss-Weckhoven/Düsseldorf — Am späten Sonntag Abend (26.07.10), gegen 23.00 Uhr, wurde durch den Piloten eines im Landeanflug auf den Düsseldorfer Flughafen befindlichen Airbus A 330 – 220 Einwirkungen durch einen grünen Laserstrahl auf das Flugzeug gemeldet. Der Pilot wurde nicht geblendet oder verletzt und konnte den Landeanflug sicher und ohne weitere Beeinträchtigungen fortsetzen.
Die Örtlichkeit, von der die Laserstrahlen ausgingen, konnte auf den Bereich Neuss-Weckhoven eingegrenzt werden. Bei der Fahndung nach den Tätern erhielt die Neusser Polizei auch Unterstützung von ihren Kollegen der Polizeihubschrauberstaffel. Auch die Besatzung des anfliegenden Polizeihubschraubers wurde von den Tätern mit dem Laser angepeilt.
Der Standort der Täter konnte zunächst eingegrenzt werden. Beamten der Polizeiwache Neuss gelang es anschließend die Tatverdächtigen, die sich zwischenzeitlich von einem Feldweg entfernt hatten, an ihrer Wohnanschrift zu ermitteln und festzunehmen. Die Männer, im Alter von 20 bis 31 Jahren, sind geständig und händigten den Beamten den benutzten Laserpointer aus. Er wurde sichergestellt.
Gegen die Männer aus Weckhoven wird nun von der Neusser Kripo wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr ermittelt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Anstrahlen eines Luftfahrzeuges mit einem Laser-Pointer zu Verletzungen bei den Piloten und den weiteren Insassen führen kann und die Sicherheit des Fluges gefährdet.
Gefährdungen des Luftverkehrs, wie auch in diesem Fall, sind Straftaten und sehen hohe Strafandrohungen vor. Derartige Eingriffe in die Flugsicherheit sind keine “Dummen-Jungen-Streiche”. Der § 315 StGB sieht für diese Taten eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten bis maximal 10 Jahre Haft vor.
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