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Berlin (dts) — Im Ringen um die bes­sere Auf­klä­rung von Ver­brau­chern bei Geld­an­lagen scheint sich die Ban­ken­lobby durch­ge­setzt zu haben. Dies berichtet der “Spiegel”.

So findet sich im aktu­ellen Ent­wurf zum Gesetz zur Stär­kung des Anle­ger­schutzes ein Ände­rungs­vor­schlag, der von Ver­brau­cher­schüt­zern vehe­ment kri­ti­siert wird. Unter Punkt 3 heißt es: “Die Pflicht, ein Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blatt zur Ver­fü­gung zu stellen, wird auf den aktiven Ver­trieb von Pro­dukten im Zusam­men­hang mit einer Anla­ge­be­ra­tung beschränkt.”

Das bedeutet, dass es nur für die Finanz­pro­dukte ein stan­dar­di­siertes Infor­ma­ti­ons­blatt über Chancen, Risiken und Kosten geben soll, die der Bank­be­rater dem Kunden im per­sön­li­chen Gespräch anbietet – nicht aber für alle anderen Anlage formen, über die sich der Ver­brau­cher allein, zum Bei­spiel im Internet, infor­mieren kann.

Grund hierfür sei, dass die Erstel­lung für “Hun­dert­tau­sende von Pro­dukten prak­tisch schwierig zu bewerk­stel­ligen” sei und sich Infor­ma­ti­ons­blätter gerade für die Aktien von mitt­leren und klei­neren Unter­nehmen “nicht ren­tieren”. Ver­brau­cher­schutz­mi­nis­terin Ilse Aigner (CSU) hatte die Banken immer wieder auf­ge­for­dert, “prä­zise, trans­pa­rente und ver­ständ­liche Pro­dukt­in­for­ma­tionen über Anla­ge­pro­dukte” zur Ver­fü­gung zu stellen.

Ob und warum es zu dieser Ände­rung im Gesetz­ent­wurf gekommen ist, dazu wollte man sich im zustän­digen Finanz­mi­nis­te­rium nicht äußern. Der Ent­wurf soll noch im Sommer im Kabi­nett beschlossen werden.

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