++ Anzeige ++

(n-tv.de) Der Zettel hat meist Visi­ten­kar­ten­format, klemmt unter den Schei­ben­wi­schern oder am Auto­fenster und die Bot­schaft lautet “Wollen Sie Ihr Auto ver­kaufen? Rufen Sie an”, oder ähnlich. Jetzt setzt die Justiz der “wilden Wer­bung” von Auf­käu­fern gebrauchter Autos Grenzen. Visi­ten­karten an Autos zu klemmen, die auf öffent­li­chen Park­plätzen abge­stellt sind, ist eine “geneh­mi­gungs­pflich­tige Son­der­nut­zung”, hat das Ober­lan­des­ge­richt Düs­sel­dorf (OLG) ent­schieden (Az.: IV-4RBs-25/10 und IV-4Ws 57/10 Owi).

»weiter

++ Anzeige ++


Ähnliche Artikel: 

  1. Kaarst Befris­tetes Parken in der Stadt­mitte soll aus­ge­baut werden
  2. Kaarst: Auto umgekippt
  3. Neuss: Auto aufgebrochen
  4. Kor­schen­broich Käufe für Feu­er­wehr: Stadt will Akten sehen
  5. Neuss: Kul­tur­nacht ohne Wilde Kerle
  6. Dor­magen Rodeln im Tan­nen­busch ist künftig verboten
  7. Meer­busch: Pkw-Diebe unterwegs
  8. Neuss: Fah­rerin hatte keinen Führerschein