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13 Jul 2010
(n-tv.de) Der Zettel hat meist Visitenkartenformat, klemmt unter den Scheibenwischern oder am Autofenster und die Botschaft lautet “Wollen Sie Ihr Auto verkaufen? Rufen Sie an”, oder ähnlich. Jetzt setzt die Justiz der “wilden Werbung” von Aufkäufern gebrauchter Autos Grenzen. Visitenkarten an Autos zu klemmen, die auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt sind, ist eine “genehmigungspflichtige Sondernutzung”, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) entschieden (Az.: IV-4RBs-25/10 und IV-4Ws 57/10 Owi).
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