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9 Mai 2010
(bild.de) Es war ein Prozess, der bundesweit für Aufsehen sorgte: Das Verfahren gegen den Grundschullehrer Roland S. (49), der jahrelang kleine Mädchen missbrauchte, sie zu perversen Spielen im Zeltlager zwang.
Auch BILD berichtete über diesen Prozess – und zeigte das Foto des Angeklagten. Dafür wurde BILD nun vom Presserat, dem obersten Sittenwächter der Presse, getadelt. Grund: BILD hätte den Täter unkenntlich machen müssen.
Das Gericht hatte dagegen keine Bedenken, dass Fotografen den Täter ablichten. Es verurteilte den Familienvater (drei Kinder), der zwölf Mädchen (8 – 11 Jahre) missbraucht hatte, zu drei Jahren und sieben Monaten Haft, erließ ein lebenslanges Berufsverbot.
Anmerk. d. Red.
Im Regelfall unterstützt die Redaktion Klartext-NE.de nicht die Bild Zeitung. Jedoch wird in diesem Fall eine Ausnahme gemacht, denn das Wissen um den Täter kann ggf. die eigenen Kinder künftig schützen. Schreiben Sie bitte eine Protest-Email an den Presserat, in der Sie diese Form von Täterschutz verurteilen (info@presserat.de).
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2 Kommentare for "Presserat schützt Kinderschänder? Protest-Email Aufruf"
http://www.bildblog.de/18647/post-fuer-den-presserat/?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+bildblog+%28BILDblog%29
Lesen und verstehen. Und die Reste des eigenen Gewissens ausgraben.
Guten Tag,
“Und natürlich handelt es sich nicht einfach um den “Wunsch der Täter nach Anonymität”, sondern um ein fundamentales Bürgerrecht, nämlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Doch all diese durchaus wichtigen Aspekte unterschlägt “Bild” — mit entsprechenden Konsequenzen für die Post an den Presserat.”
Kinderschänder haben keine Rechte, mit der Tat sind diese lebenslänglich verwirkt. Denn die Kinder leiden, wenn Sie es überleben, auch lebenslänglich darunter.