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19 Apr 2010
Kaarst — Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung besteht die Verpflichtung, eine verursachungsgerechte Kostenzuordnung vorzunehmen. Die Stadt Kaarst hat deshalb eine getrennte Gebühr für Schmutz– und Regenwasser auf Grundlage einer neu zu gestalteten Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung eingeführt.
Durch diese Maßnahme werden keine höheren Einnahmen für die Stadt erzielt, sondern lediglich die Kosten der Abwasserbeseitigung mit geänderten Maßstäben verursachergerechter auf die Gebührenzahler verteilt.
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