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Rom­mers­kir­chen - Ab sofort steht allen Rom­mers­kir­chener Bür­ge­rinnen und Bürger, die über einen Inter­net­zu­gang ver­fügen, ein neues Ser­vice­an­gebot zur Verfügung.

Hier gibt es die Mög­lich­keit defekte Stra­ßen­la­ternen elek­tro­nisch über den Inter­net­auf­tritt der Gemeinde Rom­mers­kir­chen zu melden. Dazu muss ein hin­ter­legtes Online — For­mular mit den Angaben über Anschrift, Leuch­ten­nummer, Art der Stö­rung und E-Mail Adresse aus­ge­füllt und online abge­sandt werden.

Die Gemeinde Rom­mers­kir­chen und das beauf­tragte Dienst­leis­tungs­un­ter­nehmen erhalten gleich­zeitig die Stö­rungs­mel­dung. Der externe Dienst­leister hat nach Ein­gang der Mel­dung 15 Tage Zeit, die ihm gemel­dete Stö­rung zu beheben. Diese Zeit ver­kürzt sich natür­lich in den Fällen, bei denen Gefahr im Verzug ist.

Sobald die Repa­ratur erfolgt ist, wird auto­ma­tisch per E-Mail über die Stö­rungs­be­he­bung infor­miert, soweit derg­je­nige, der die Mel­dung erstattet hat, seine Mail – Adresse hin­ter­legt hat. Defekte Stra­ßen­la­ternen können auch wei­terhin tele­fo­nisch unter 0 21 83 / 8 00 31 der Gemeinde Rom­mers­kir­chen gemelden.

Alle bei der Gemeinde Rom­mers­kir­chen ein­ge­henden Stör­mel­dungen werden doku­men­tiert und lis­ten­mäßig erfasst, was bei der wei­teren Pla­nung hin­sicht­lich der Stra­ßen­be­leuch­tung von Vor­teil ist.

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