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Rhein­feld. Nach dem tra­gi­schen Tod eines Hundes hat das Ord­nungsamt sicher­heits­halber frisch gedüngte Gehölz­flä­chen im Umfeld des Neu­bau­ge­biets am Kamil­lenweg abge­sperrt. Wie die betrof­fenen Eigen­tümer berich­teten, hat das Tier ver­mut­lich von her­um­lie­genden Dün­ge­mit­tel­resten gefressen.

Es besteht der Ver­dacht, dass es sich dabei ver­giftet hat. Wei­tere Hunde in Rhein­feld zeigen eben­falls Ver­gif­tungs­er­schei­nungen. „Wir bitten die Bürger, die abge­sperrten Bereiche vor­erst nicht zu betreten und ihre Tiere davon fern zu halten“, appel­liert Ord­nungs­amts­leiter Holger Burdag. Bei Men­schen kann der Dünger Haut­rei­zungen ver­ur­sa­chen, wenn er nicht sach­gemäß in den Boden ein­ge­ar­beitet wird. Die Stadt hat des­halb Warn­schilder auf­ge­stellt. Die Ursache für den Tod des Tieres soll unter­sucht werden.

Das pflanz­liche Dün­ge­mittel war von einer Firma im Auf­trag der Tech­ni­schen Betriebe Dor­magen auf den vor zwei Jahren ange­legten städ­ti­schen Grün­flä­chen rund um das Neu­bau­ge­biet aus­ge­bracht worden. Dazu gehören Gehölz­streifen und ein­zelne Bäume – auch am östli­chen Zugang zum Spiel­platz am Kamil­lenweg. „Es han­delt sich um ein zuge­las­senes Mittel, das aus Rizi­nus­schrot besteht“, erläu­tert TBD-Leiter Gott­fried Koch. Das städ­ti­sche Toch­ter­un­ter­nehmen lässt nun klären, ob der Dünger ord­nungs­gemäß her­ge­stellt und von der beauf­tragten Firma sach­gemäß aus­ge­bracht wurde. Offenbar waren an einigen Stellen Reste des Dün­ge­mit­tels liegen geblieben.

Rizi­ni­nus­schrot muss bei seiner Her­stel­lung auf über 100 Grad Cel­sius erhitzt werden, um das darin ent­hal­tene Rizin unschäd­lich zu machen. Außerdem ist der Dünger in den Boden ein­zu­ar­beiten. Gerade für Hunde riecht er ver­lo­ckend und kann gefähr­lich werden, wenn er in grö­ßeren Mengen gefressen wird. „Wir werden die betrof­fenen Flä­chen jetzt noch einmal umfas­send kon­trol­lieren“, kün­digt Koch an. Das beauf­tragte Unter­nehmen war dazu von den Tech­ni­schen Betrieben bereits auf­ge­for­dert worden, ummit­telbar nachdem der erste Hun­de­halter sich gemeldet hatte. Nähere Infor­ma­tionen geben die Tech­ni­schen Betriebe unter Telefon 02133÷257−876.

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