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Karls­ruhe (ddp). Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt wird am 9. Februar sein mit Span­nung erwar­tetes Urteil zu den «Hartz-IV»-Regelsätzen ver­künden. Das teilte das Gericht am Freitag in Karls­ruhe mit.

In der münd­li­chen Ver­hand­lung im Oktober hatte das Gericht starke Zweifel daran geäu­ßert, ob die «Hartz-IV»-Regelsätze für Kinder ver­fas­sungs­gemäß sind. Es geht darum, ob die Sätze zu niedrig sind und ob der Min­dest­be­darf für Kinder ein­fach in Form eines Abschlags vom Erwachsenen-Satz abge­leitet werden darf oder eigens ermit­telt werden muss.

Gerichts­prä­si­dent Hans-Jürgen Papier sagte in der Ver­hand­lung, das Ver­fas­sungs­ge­richt prüfe die Inhalte und Grenzen eines «Grund­rechts auf Gewähr­leis­tung eines men­schen­wür­digen Exis­tenz­mi­ni­mums». Das Gericht könne «den Gesetz­geber sicher nicht auf Euro und Cent kor­ri­gieren». Es müsse aber ent­scheiden, ob ins­be­son­dere der Kin­der­re­gel­satz «schlicht nicht aus­reicht, um einem Kind ein men­schen­wür­diges Exis­tenz­mi­nimum zu ermög­li­chen». Der Erste Senat prüfe auch nicht nur die Leis­tungen für Kinder unter 14 Jahren, son­dern auch die Sätze für Allein­ste­hende und erwach­sene Partner.

Die Bun­des­re­gie­rung hatte die «Hartz-IV»-Sätze ver­tei­digt. Sie seien «aus­rei­chend» und «kor­rekt ermit­telt». Das Ver­fas­sungs­ge­richt ent­scheidet über Vor­lagen des Bun­des­so­zi­al­ge­richts und des Hes­si­schen Lan­des­so­zi­al­ge­richts. In den drei Aus­gangs­ver­fahren haben Fami­lien mit «Hartz IV» aus Dort­mund, dem baye­ri­schen Land­kreis Lindau am Bodensee und aus Hessen geklagt.

Da die Klagen sich auf den Start der Arbeits­markt­re­form «Hartz IV» im Januar 2005 beziehen, geht es formal um die damals gel­tenden Sätze. So bekamen Kinder unter 14 Jahren ursprüng­lich einen Regel­satz von monat­lich 207 Euro. Inzwi­schen wurden die Sätze für das Sozi­al­geld zum 1. Juli 2009 nach Alter gestaf­felt und leicht erhöht — und zwar auf 215 Euro für Kinder bis 5 Jahren und auf 251 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahren. Das sind 60 bezie­hungs­weise 70 Pro­zent des Erwachsenen-Regelsatzes von der­zeit 359 Euro im Monat (ursprüng­lich 345 Euro).

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