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Neuss - Die Bezirks­re­gie­rung Düs­sel­dorf hat unter Mit­wir­kung der Stadt Neuss zum Schutz der Innenstadt-Bevölkerung vor Stick­stoff­di­oxid­be­las­tung den Ent­wurf eines Luft­rein­hal­te­plans auf­ge­stellt. Der Plan­ent­wurf kann nun ab dem 09.10.2009 einen Monat lang von der Öffent­lich­keit ein­ge­sehen werden.

Die Bezirks­re­gie­rung nimmt Anre­gungen und Kritik sowohl schrift­lich als auch über ihr E-Mail-Postfach luftreinhaltung@brd.nrw.de entgegen.

Auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) muss die Bezirks­re­gie­rung als zustän­dige Behörde einen Luft­rein­hal­te­plan mit kon­kreten Maß­nahmen zur Redu­zie­rung von Schad­stoffen auf­stellen, wenn die gesetz­lich fest­ge­legten Grenz­werte über­schritten werden. Aus­löser für die Auf­stel­lung dieses Luft­rein­hal­te­plans sind die vom Lan­desamt für Natur, Umwelt und Ver­brau­cher­schutz NRW 2006 im Stadt­ge­biet durch­ge­führten Stick­stoff­di­oxid­mes­sungen. Diese belegen die Über­schrei­tung des zuläs­sigen Grenz­wertes, die Pro­gnosen für zukünf­tige Jahre ließen nicht auf eine aus­rei­chende Ver­bes­se­rung der Situa­tion schließen. Die Auf­stel­lung eines Luft­rein­hal­te­plans für Neuss war damit zwin­gend notwendig.

Diese Grenzen des Plans umfassen den Neusser Stadtkern:

  • im Norden Vier­sener– / Glad­ba­cher Straße,
  • im Osten Willy-Brand-Ring, B 1 / A 57-Zubringer zur Josef-Kardinal-Frings-Brücke, B 9,
  • im Süden und im Westen A 57 (Krefeld)
Neuss geplante Umweltzone

Neuss, geplante Umwelt­zone — Karte: Klartext-NE

Der Plan ent­hält 54 Maß­nahmen zur Ver­bes­se­rung der Luft­qua­lität, wobei die Maß­nahmen des 2006 erstellten Akti­ons­plans Fried­rich­straße über­nommen wurden. Neben der Moder­ni­sie­rung des Fahr­zeug­parks der öffent­li­chen Hand sowie ver­kehrs­steu­ernden und pla­ne­ri­schen Maß­nahmen ist eine der wirk­samsten Maß­nahmen die Ein­rich­tung einer Umwelt­zone im Stadt­kern zum 15.02.2010.

Wie in fast allen Umwelt­zonen in NRW gilt das Ver­kehrs­verbot zunächst nur für Kraft­fahr­zeuge der Schad­stoff­gruppe 1, das heißt für  Fahr­zeuge, die über­haupt keine „Feinstaub-Plakette“ erhalten. Durch Aus­nah­me­re­ge­lungen, ins­be­son­dere für Bewohner und Gewer­be­be­triebe in der Umwelt­zone, außerdem Hand­werker, aber auch andere Fahr­zeug­be­sitzer mit beson­deren Gründen wird dar­über hinaus der „Ein­stieg“ in die Umwelt­zone Neuss in ange­mes­sener Form begonnen.

Die Bekannt­ma­chung und der Plan­ent­wurf werden in der Zeit vom 09.10.2009 bis 08.11.2009 auf den Home­pages der Bezirks­re­gie­rung Düs­sel­dorf (www.brd.nrw.de) und der Stadt Neuss (www.neuss.de) ver­öf­fent­licht. Selbst­ver­ständ­lich steht der Ent­wurf des Luft­rein­hal­te­plans Neuss auch als Down­load zur Verfügung.

Im glei­chen Zeit­raum wird der Ent­wurf des Planes auch in der Bezirks­re­gie­rung Düs­sel­dorf und im Pla­nungsamt der Stadt Neuss öffent­lich ausgelegt.

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