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11 Okt 2009
Neuss - Die Bezirksregierung Düsseldorf hat unter Mitwirkung der Stadt Neuss zum Schutz der Innenstadt-Bevölkerung vor Stickstoffdioxidbelastung den Entwurf eines Luftreinhalteplans aufgestellt. Der Planentwurf kann nun ab dem 09.10.2009 einen Monat lang von der Öffentlichkeit eingesehen werden.
Die Bezirksregierung nimmt Anregungen und Kritik sowohl schriftlich als auch über ihr E-Mail-Postfach luftreinhaltung@brd.nrw.de entgegen.
Auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) muss die Bezirksregierung als zuständige Behörde einen Luftreinhalteplan mit konkreten Maßnahmen zur Reduzierung von Schadstoffen aufstellen, wenn die gesetzlich festgelegten Grenzwerte überschritten werden. Auslöser für die Aufstellung dieses Luftreinhalteplans sind die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW 2006 im Stadtgebiet durchgeführten Stickstoffdioxidmessungen. Diese belegen die Überschreitung des zulässigen Grenzwertes, die Prognosen für zukünftige Jahre ließen nicht auf eine ausreichende Verbesserung der Situation schließen. Die Aufstellung eines Luftreinhalteplans für Neuss war damit zwingend notwendig.
Diese Grenzen des Plans umfassen den Neusser Stadtkern:
Der Plan enthält 54 Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität, wobei die Maßnahmen des 2006 erstellten Aktionsplans Friedrichstraße übernommen wurden. Neben der Modernisierung des Fahrzeugparks der öffentlichen Hand sowie verkehrssteuernden und planerischen Maßnahmen ist eine der wirksamsten Maßnahmen die Einrichtung einer Umweltzone im Stadtkern zum 15.02.2010.
Wie in fast allen Umweltzonen in NRW gilt das Verkehrsverbot zunächst nur für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1, das heißt für Fahrzeuge, die überhaupt keine „Feinstaub-Plakette“ erhalten. Durch Ausnahmeregelungen, insbesondere für Bewohner und Gewerbebetriebe in der Umweltzone, außerdem Handwerker, aber auch andere Fahrzeugbesitzer mit besonderen Gründen wird darüber hinaus der „Einstieg“ in die Umweltzone Neuss in angemessener Form begonnen.
Die Bekanntmachung und der Planentwurf werden in der Zeit vom 09.10.2009 bis 08.11.2009 auf den Homepages der Bezirksregierung Düsseldorf (www.brd.nrw.de) und der Stadt Neuss (www.neuss.de) veröffentlicht. Selbstverständlich steht der Entwurf des Luftreinhalteplans Neuss auch als Download zur Verfügung.
Im gleichen Zeitraum wird der Entwurf des Planes auch in der Bezirksregierung Düsseldorf und im Planungsamt der Stadt Neuss öffentlich ausgelegt.
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