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Suche nach “Wahl-O-Mat” führt in Ver­trags­falle — Die Ver­brau­cher­zen­trale warnt vor einem Anbieter, der im Vor­feld der Bun­des­tags­wahl die Inter­net­seite Wahl-O-Mat der Bun­des­zen­trale für poli­ti­sche Bil­dung missbraucht.

Wer zum Bei­spiel in den letzten Tagen über Google “wahlomat” eingab, bekam als ersten Treffer einen Wer­be­link zur Seite www.wen-waehle-ich-2009.de oder zur Seite www.wahlinfo2009.de.

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Achtung vor Kleingedrucktem

Ach­tung vor Kleingedrucktem

Beant­wor­tete man dort die Test­fragen zur Bun­des­tags­wahl 2009, lan­dete man nach einigen Fragen auf einer Anmel­de­maske, in die per­sön­liche Daten wie die Post­an­schrift und das Geburts­datum ein­zu­tragen waren: Statt anonym und kos­tenlos wie auf der offi­zi­ellen Seite der Bun­des­zen­trale, stand ganz unten auf der Inter­net­seite klein im Fließ­text, dass der Test 60 Euro kosten soll. Bri­gitte Sievering-Wichers von der Ver­brau­cher­zen­trale: “Ver­langt ein Anbieter bei einem ver­meint­lich kos­ten­losen Inter­net­an­gebot per­sön­liche Daten, ist das ein starkes Indiz für eine Abzocke”.

Achtung vor Kleingedrucktem

Ach­tung vor Kleingedrucktem

Allein von Januar bis August 2009 wandten sich mehr als 8.000 von Inter­net­a­bzocke betrof­fene Ver­brau­cher an die Ver­brau­cher­zen­trale Baden-Württemberg. Aktuell will der Anbieter Bel­leros Pre­mium Media Ltd. aus Ham­burg poli­tisch inter­es­sierte Ver­brau­cher abkas­sieren. Inzwi­schen wurde dieser Anbieter abge­mahnt und auf­ge­for­dert, zukünftig die irre­füh­rende und unlau­tere Wer­bung sowie den Ver­stoß gegen die Preis­an­ga­ben­ver­ord­nung zu unter­lassen. Ver­mut­lich lockt er des­halb inzwi­schen mit einer neuen Seite in eine Vertragsfalle.

Abstellen lässt sich diese Ver­brau­cher­ab­zocke nach Mei­nung der Ver­brau­cher­zen­trale nur durch gesetz­ge­be­ri­sches Han­deln. Die Ver­brau­cher­zen­trale Baden-Württemberg for­dert darum die so genannte “Button-Lösung”. Ver­brau­cher sollen durch einen sepa­raten Knopf-Druck aus­drück­lich die Kosten des Ange­botes bestä­tigen und ihre Zustim­mung zum Ver­trag erteilen. Nur wenn diese Zustim­mung erteilt wurde, soll ein rechts­gül­tiger Ver­trag zustande gekommen sein.

(Ver­brau­cher­zen­trale Baden-Württemberg)

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